Gewerbe und gewerbeähnlichen Einrichtungen
Auch für die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen, wie Gewerbe, Selbständige usw. anfallen, besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abfallentsorgung
(§ 10 Abs. 3 Abfallwirtschaftssatzung).
Deshalb steht Ihnen für die Entsorgung hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle von Firmen neben Entsorgungsfirmen der Privatwirtschaft, Containerdiensten usw. auch der Abfallwirtschaftsbetrieb des Saale-Holzland-Kreises mit seinen Möglichkeiten gern zur Verfügung.
Ihre derzeitige Entsorgungssituation wird durch unseren Abfallberater analysiert und optimiert.
Wir bieten Ihnen eine Entsorgung nach Ihren Gegebenheiten an und kommen gern zur Klärung von Einzelfragen zu Ihnen. Dann können wir Ihnen auch ein spezielles, kostengünstiges Angebot unterbreiten, das Ihren Vorstellungen entspricht.
Der Landkreis bietet sichere Entsorgungswege und verfügt über die notwendigen Kontingente, um zukünftig Ihre Entsorgung fachgerecht und zuverlässig zu gewährleisten.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.





