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Die Abfallwirtschaft wird als organisatorisch und finanzwirtschaftlich gesondertes (nicht wirtschaftliches) Unternehmen des Landkreises ohne eigene Rechtspersönlichkeit in Eigenbetriebsform und § 3 der ThürEBV geführt.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb nimmt als Teil der Verwaltung des Landkreises die Entsorgungspflicht im Sinne von § 15 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (Krw-/AbfG) wahr. Er ist zuständig für die Abfallentsorgung im Sinne der Vorschriften des Thüringer Abfallgesetzes (ThürAbfG) und betreibt diese als öffentliche Einrichtung.

Der Tätigkeitsbereich des Abfallwirtschaftsbetriebes erstreckt sich auf das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises.

Im Abfallwirtschaftsbetrieb werden im Wesentlichen die Aufgaben:

Die Entsorgung von Abfällen umfasst das Einsammeln, Befördern, Behandeln sowie die Abfallverwertung. Zur Durchführung der Entsorgungsleistungen bedient sich der Betrieb beauftragter Dritter.

Die Grundlagen der Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Siedlungsabfällen aus dem Saale-Holzland-Kreis sind in der Abfallwirtschaftssatzung vom 06.10.2006 geregelt.